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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Behandlungsvertrag / Physiotherapeutische Leistungen von Elfriede Brandstetter

 

1. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Physiotherapie

Physiotherapie in der Prävention: Präventiv dürfen alle gesunden Personen betreut werden, die in uneingeschränktem Maße körperlich und psychisch belastbar sind und bei denen im Hinblick auf die Gesundheitsprävention keine vorliegenden krankheitswertigen Symptome/ Diagnosen/ Risikofaktoren bekannt sind. Die Inanspruchnahme der präventiven Physiotherapie erfolgt in Kenntnis der obigen Bedingungen freiwillig und auf eigene Gefahr. Sollten seitens der Physiotherapeutin gesundheitsgefährdende Risikofaktoren erhoben werden und die Empfehlung einer ärztlichen Abklärung mit etwaiger Freigabe zu physiotherapeutischer Prävention ausgesprochen werden, wird die Einheit abgebrochen. Sollten Sie Beschwerden haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Physiotherapie bei Beschwerden: Die Behandlung bei Beschwerden darf derzeit nur auf Anordnung eines Arztes erfolgen. Die ärztliche Verordnung sollte vor Therapiebeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Die Behandlungen werden je nach Verordnung durch Ihren Arzt in 30- ,45- oder 60 min Einheiten durchgeführt. Zu Therapiebeginn wird ein ausführlicher physiotherapeutischer Befund erhoben, worauf die folgenden Therapieeinheiten aufbauen.

 

2. Kosten und Zahlungsmodus

Die Kosten der Behandlung sind mit Ihrer Physiotherapeutin als Wahltherapeutin zu begleichen. Sie bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material, werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben und jedes Mal verrechnet. Jede Barzahlung wird mittels Registrierkassenbon bestätigt. Die Zahlungsfrist bei Überweisung beträgt 14Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung. Nach Beendigung der Therapieserie erhalten Sie eine Honorarnote (Sammelrechnung), mit der Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung Anspruch auf die Rückerstattung eines Kostenanteils durch Ihre Krankenversicherung geltend machen können. Sollte es zu einem Zahlungsverzug kommen, behält sich Ihre Physiotherapeutin das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf 5%, für die zweite Mahnung auf 10% und für die dritte Mahnung auf 15% des Honorarbetrags. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.

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3. Termine und Terminabsage

Die Termine werden in Absprache mit der Klientin / dem Klienten ausgemacht und sind pünktlich einzuhalten. Ich bitte um Verständnis, dass bei Zuspätkommen oder Nichterscheinen seitens der Klientin / des Klienten trotzdem die ausgemachte Zeiteinheit in der vollen Höhe des Honorars zu begleichen ist. Die nicht zeitgerechte Absage eines Termins seitens der Klientin/ des Klienten innerhalb von 24 Stunden vor dem ausgemachten Termin wird ebenfalls zur Gänze verrechnet. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. Bei Absage eines Termins seitens der Physiotherapeutin wird ein neuer Termin vereinbart.

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4. Berufssitz entsprechend der aufrechten Meldung

  • Elsenau 57, 8244 Schäffern

 

 

5. Aufsichtspflicht

Sollten Erziehungsberechtigte ihre Kinder zur Physiotherapie mitnehmen, trifft sie uneingeschränkt die gesetzliche Aufsichtspflicht.

Haustiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht zur Therapie mitgebracht werden.

 

6. Datenschutz

Die persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zweck der berufsrechtlichen Dokumentation der Leistungen der Physiotherapeutin gemäß den gesetzlichen Grundlagen des §11a Medizinisch-Technische Dienste (MTD)-Gesetzes verwendet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Physiotherapeutin, wobei Sie ein Recht auf Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben. Die gesetzlich verpflichtende Aufbewahrungszeit beträgt mindestens 10 Jahre, maximal jedoch 30 Jahre. Eine genaue Auflistung zur Datenverarbeitung und zu durchgeführten Maßnahmen um die seit Mai 2018 geltenden Datenschutzverordnung zu erfüllen, entnehmen Sie bitte dem Datenverarbeitungsverzeichnis, das in der Praxis aufliegt.

 

6.1. Verschwiegenheit

Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin zur Verfügung stellen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht laut MTD-Gesetz. Ein Informationsaustausch mit Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt bzw. mit anderen medizinisch-therapeutischen Berufen erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation. Sollte eine Informationsweitergabe von Ihrer Physiotherapeutin als sinnvoll erachtet werden, wird sie es mit Ihnen besprechen.

 

6.2. Bild- und Videoaufnahmen

Es werden mit Ihrem Einverständnis gelegentlich Bild- und Videoaufnahmen in der Therapieeinheit gemacht, die Ihnen zum besseren Verständnis von Bewegungssequenzen und Fehlhaltungen dienen sollen. Diese Aufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben und gesichert aufbewahrt. Sollten Sie mit der Aufbewahrung dieser Bild- und Videoaufnahmen nicht einverstanden sein, werden diese entweder in derselben Einheit noch gelöscht oder können mit Ihrem eigenen Smartphone aufgenommen werden.

 

6.3. Kommunikation und Datenübertragung

Aufgrund der neuen Datenschutzbestimmungen in Entsprechung des Art. 30 Abs1 der Datenschutzverordnung, die mit Mai 2018 in Kraft getreten ist, ist davon abzuraten sensible Daten, wie sie in Befunden und auf Verordnungen zu finden sind, per Email zu verschicken. Sollte die Klientin / der Klient dieses Risiko bewusst eingehen solche Daten per Email zu versenden, werde ich nach Erhalt und geschütztem Abspeichern der Informationen die Nachricht inklusive Inhalt löschen. Physiotherapeutische Honorarnoten werden aus demselben Grund nur noch ausschließlich per Post oder persönlich übergeben. Terminvereinbarungen werden ausschließlich per Telefon oder persönlich durchgeführt. WhatsApp, SMS und ähnliche Messenger-Dienste sind nicht mehr zulässig als Datenübertragungs- oder Kommunikationsmedium.

 

 

 

Die Klientin / der Klient verpflichtet sich gegenüber der Physiotherapeutin zur wahrheitsgemäßen Auskunft über den eigenen Gesundheitszustand und allfälliger Veränderungen vor jeder physiotherapeutischen Einheit. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für gesundheitliche Schäden keine Haftung übernommen werden kann, die aus Zuwiderhandeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren.

Anfahrt & Adresse

Elli Brandstetter
Elsenau 57
8244 Schäffern
mail@physio-elli.at

 

Anfahrt: von der L423 (zwischen Schäffernsteg und Schäffern) Abzweigung Richtung Tanzegg

dann immer dem Bach entlang bis zur Kehre. da gerade weiter (nicht der Kehre nachfahren) den Hügel hinauf. Gelbes Haus - Eingang um die Ecke

Parkplatz direkt vor Eingang. barrierefreier Zugang.

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